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UVV für gewerblich genutzte Fahrzeuge

UVV für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Beschreibung

Gewerbetreibende aufgepasst!
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge muss jährlich eine
UVV BGV D29 Untersuchung durchgeführt werden.

Passend für folgende Fahrzeuge

Passend für alle Fahrzeuge

Weitere Informationen

Wussten Sie schon?
Für Fahrzeuge die Betriebsmittel des Unternehmens sind muss eine UVV BGV D29 durchgeführt werden. Wichtige Bestandteile sind:
- Warnwestenpflicht
- Ladungssicherung
- Fahrzeugprüfung durch Fahrpersonal
- Fahrzeugprüfung durch Sachkundige
- mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen geprüft
- Dies hat nichts mit der Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 StVZO zu tun
- Befunde müssen vom Sachkundigen dokumentiert werden
- Alternativ können die Ergebnisse auch auf der Inspektionsrechung
  dokumentiert werden.

Sie erhalten:
- Wir kümmern uns darum, dass Sie auf der sicheren Seite sind.

Der aufgeführte Preis kann aufgrund von Ausstattung, Motorisierung ggfs. abweichen.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.